Inhalt
Datum: 29.09.2020

Weitere Meldung

Neue Kreisstraße Ringsheim-Lahr: Lösungsvorschlag von Landrat Scherer findet breiten Konsens

Variantenuntersuchung vorgestellt

Offenburg, 29. September 2020 - In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) wurde die Variantenuntersuchung für den geplanten Neubau einer Kreisstraße (K 5344) zwischen Ringsheim und Lahr von Gutachtern, Planungsbüros und der Kreisverwaltung vorgestellt. Nach Auswertung der Bewertungsmatrix sollen sowohl die ursprüngliche „Bahnparallele Trasse“ aufgrund der höchsten Baukosten und unsicherer zeitlicher Realisierung nicht weiterverfolgt werden, wie auch die Varianten „1“, „6“ und „7“ aufgrund von geringen Entlastungswirkungen, Mehrbelastungen, verkehrlichen Problemen und mangels kommunalen Konsens. Im Ergebnis bleiben die beiden Varianten „2“ und „2a“ und hilfsweise Variante „5“, wobei die Gesamtbaulänge der Variante „2a“ mit 13,3 Kilometern deutlich größer ist als die bei Variante „2“ (Gesamtlänge von 12,3 km), was einen höheren Flächenverbrauch und eine größere Flächenversiegelung bedeuten würde. Die Gesamtkosten bei „2a“ liegen mit 55, 1 Millionen Euro 5,4 Millionen Euro höher als bei Variante „2“.
„Einerseits sehen wir Kosten und eine Zeitschiene, die bei Variante 2 und 2a drohen, dass das Gesamtprojekt jedenfalls in diesem Jahrzehnt nicht einmal begonnen werden kann“, erklärte Landrat Frank Scherer. „Diese Konsequenz hielte ich aber für unerträglich, das können wir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, sie haben lange genug auf die dringend nötige Entlastung gewartet. Deshalb müssen wir einfach eine Lösung finden, um noch in der ersten Hälfte dieses Jahrzehnts für die neue Kreisstraße den Spatenstich setzen zu können“, betonte der Landrat, der dem Gremium vorschlug, jetzt die Planungen für den Bau von Ringsheim bis zum Sulzer Kreuz über den Rebweg fortzuführen. Der Anschluss Langenwinkel soll zunächst zurückgestellt werden und könne dann in einem zweiten Vorhaben realisiert werden. „Dieser Vorschlag ermöglicht eine stufenweise Finanzierung in zwei Abschnitten und den zügigen Beginn des Projekts dort, wo seine Umsetzung am Wichtigsten ist, und er beachtet zugleich den Konsens der Kommunen, ohne dass wir uns heute schon auf eine Variante „2“ oder „2a“ festlegen müssen, weil die Planung zunächst dort weitergeführt werden kann, wo die Varianten identisch sind“, so Scherer.

Beschlüsse
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik folgten mit großer Mehrheit dem Vorschlag des Landrats und empfahlen dem Kreistag den Neubau der K 5344 zwischen Ringsheim und Lahr die Varianten „2“ und „2a“ zu Grunde zu legen und in folgende Vorhaben einzuteilen: Das Vorhaben 1 umfasst die Realisierung des Abschnitts von Ringsheim zum Gewerbegebiet DYN A5, vom Gewerbegebiet Orschweier zur K 5342 und weiter über den Rebweg zur B 3 (Sulzer Kreuz). Das Vorhaben 2 umfasst den Abschnitt nach Langenwinkel zwischen dem Anschluss an die K 5342 und der B 415 in Langenwinkel. Zudem wurde dem Kreistag empfohlen, die Verwaltung mit einer Fortführung der Planungen für das Vorhaben 1 in den Bereichen, die bei Variante 2 und 2a identisch verlaufen, zu beauftragen und die für die Realisierung des Vorhabens 1 erforderlichen Finanzmittel (36 Mio. €) in die künftigen Haushaltsplanungen ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 einzubringen.
Für das Vorhaben 1 in den Bereichen, die bei Variante 2 und 2a nicht identisch verlaufen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Technik dem Kreistag, die Varianten 2 und 2a noch eingehend zu untersuchen und noch keine Festlegung zu treffen, bevor sich der Lahrer Gemeinderat positioniert hat.
Außerdem empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Technik dem Kreistag, die Verwirklichung des Vorhabens 2 zunächst zurückzustellen, aber in die über den Doppelhaushalt hinausgehende Finanzplanung des Kreises aufzunehmen und hilfsweise soll Variante 5 als Rückfallposition mit weitergeführt werden.
Der Kreistag entscheidet in seiner Sitzung am 3. November darüber.

Der Ortenaukreis plant gemeinsam mit den betroffenen Städten und Gemeinden den Neubau einer Kreisstraße („K 5344“) zwischen Ringsheim und Lahr. Die neue Straße soll die Ortsdurchfahrten von Ringsheim, Ettenheim-Altdorf, Mahlberg, Mahlberg-Orschweier, Kippenheim, Lahr-Kippenheimweiler und Lahr-Langenwinkel vom Durchgangsverkehr entlasten.
Im vergangenen Dezember hat der Kreistag des Ortenaukreises die Grobplanung eines Variantenvergleichs beschlossen, der eine bahnparallele Trasse ebenso mitberücksichtigen sollte wie weitere denkbare Varianten mit dem Ziel, den größtmöglichen verkehrlichen Nutzen bei gleichzeitiger Minimierung der Beeinträchtigungen auf die vorhandenen Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, etc.) herauszuarbeiten.
Neben der verkehrlichen Beurteilung (Be-und Entlastungswirkungen) und der Umweltverträglichkeit wurden im Variantenvergleich auch die Bewertungskriterien Wirtschaftlichkeit (Baukosten); raumstrukturelle Wirkungen (Raumordnung, Eigentumsverhältnisse, Realisierung); Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung (Linienführung, Knotenpunkte, Flächenbilanz) sowie der kommunale Konsens berücksichtigt.